Hinweis (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 27.10.2010, 11:30 (vor 5813 Tagen) @ Fabian318

Hallo,

so weit ich es gehört habe soll es sich bei dem Ticket um eine Streckenzeitkarte im NRW-Tarif handeln. Es soll auch ein Name auf dem Ticket stehen (Abo?), aber trotzdem soll es übertragbar sein. Ich selbst habe das Ticket noch nicht gesehen.

Also, wie ist jetzt vorzugehen? Der Inhaber hat erstmal Einspruch gegen die FN eingelegt, doch was passiert?

Ist es in letzter Konsequenz tatsächlich so, dass ein übertragbarer Fahrschein (Streckenzeitkarte, Verbundticket etc.) dem Benutzer das Risiko aufbürdet, ihn ständig mitzuführen bzw. sollte er mal vergessen worden sein er das Risiko trägt, mindestens 40 Euro zahlen zu müssen?

Leicht OT: hat mein einen zuggebundenen Fahrschein (kein persönliches Online-Ticket) und vergisst den Fahrschein: bedeutet das, dass ein neuer Fahrschein gekauft werden muss, gleichzeitig aber im Gegensatz zum Normalpreis das vorhandene Sparpreisticket weder umgetauscht noch als Nachweis benutzt werden kann, dass tatsächlich ein Ticket vorhanden war, also man letztlich den Fahrpreis doppelt zahlt (Sparpreis und Normalpreis)?

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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