NRW-Tarif (Fahrkarten und Angebote)

Sascha Heß, Mittwoch, 27.10.2010, 15:08 (vor 5813 Tagen) @ Tommyboy

Hallo,

wenn es sich um eine Zeitkarte nach NRW-Tarif handelt, gilt folgende Aussage:
"Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz einer gültigen persönlichen Zeitkarte war, ermäßigt sich das EBE auf 7,00 EUR."

Im NRW-Tarif sind das das SchönerMonatTicket Azubi und das SchöneWocheTicket.
Das SchönerMonatTicket ist egal ob im Abo oder nicht übertragbar.

Somit kommt die Person hier nicht drum herum, das erhöhte Beförderungsentgelt zu zahlen. Da nützen auch Einsprüche nichts.

Viele Grüße
Sascha


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