Infos über Anwälte und Alternativen (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Sonntag, 01.11.2026, 11:27 (vor 3 Tagen) @ sflori

Hab ich mich schon oft gefragt beim Spruch "... mit einem guten Anwalt bla bla"
Nur - wie findet man den ?


Ja, das liest man in Eisenbahn- oder Kreuzfahrtforen oft. Gemeint ist wohl eher ein "geeigneter Anwalt". Ohne Anwälte zu kennen: Der Großteil von ihnen wird sich weniger gut mit den Eigenarten des Bahnrechts auskennen als wir langjährige Forumsmitglieder hier.

Ein Anwalt, der sich auf Fluggastrechte spezialisiert hat, dürfte geeignet sein. Da ist ja vieles ähnlich gelagert.

Bei der SÖP muss das EVU eine Gebühr an die SÖP zahlen, wenn es "verliert".

Es fällt bereits eine Gebühr an, wenn der Fahrgast bei der SRUV eine Eingabe macht.

Der Beförderer kann die Forderung anerkennen. Dann bleibt es bei dieser Grundgebühr.
Oder es erwidert oder es reagiert nicht, dann gibt es eine Prüfung durch einen Schlichter, die den Beförderer deutlich mehr kostet.

Es gibt also einen finanziellen Anreiz, sich schon im frühen Stadium zu einigen.

Eine anerkannte Forderung oder Einigung müsste man aber ggf. trotzdem noch einklagen. Mit der Einigung entsteht nämlich noch kein vollstreckbarer Titel gegen den Beförderer.

Gerade die Schlichtungsstelle kann ich durchaus als ersten Schritt empfehlen (nachdem man beim (Nicht-)Servicecenter FGR es erfolglos versucht hat).

Man muss es nicht beim SC FGR erfolglos versucht haben. Es genügt auch, dass man es beim Beförderer versucht hat, der Beförderer in der Antwort aufs SC FGR verwiesen hat und es deshalb nicht zu Auszahlung gekommen ist.


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