Infos über Anwälte und Alternativen (Fahrkarten und Angebote)

Linux, Sonntag, 01.11.2026, 10:54 (vor 19 Stunden, 23 Minuten) @ sflori

Bei beiden muss man es zunächst selbst mit dem Vertragspartner versucht haben.
Für den Kunden ist das kostenlos.
Bei der SÖP muss das EVU eine Gebühr an die SÖP zahlen, wenn es "verliert".
Und: SÖP ist nur für Privatpersonen zuständig.

Mir war, und ich mag mich irren, dass die Deutsche Bahn bei der SÖP Mitglied ist und über die Mitgliedsgebühren die Kosten (für den Kunden/die Kundin) übernommen werden.
Beim EBA wird dem EVU jedenfalls, sofern ein Rechtsverstoß vorliegt, ein Gebührenbescheid zugesandt. Falls nicht, dann nicht.
Für den Kunden/die Kundin ist der Vorgang beim EBA in jeden Fall kostenfrei.

Die SÖP habe ich bisher nur bei nicht ganz klasklaren Fällen kontaktiert, da haben sie einen Kompromiss vorgeschlagen, auf den das EVU einging.
Dem EBA habe ich offensichtliche Fehlentscheidungen des SC FGR vorgelegt, die trotz Widerspruchs nicht gelöst wurde. Hier hat das EBA die Sache schlussendlich für mich durchgesetzt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum