Fahrgastrechte Berlin-Kopenhagen / Weigerung des SC FGR (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Sonntag, 01.11.2026, 11:18 (vor 16 Stunden, 18 Minuten) @ ICEwave
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 01.11.2026, 11:23

Aber wenn es eine "Einigung" gibt oder der Gegner einfach zahlt, gilt das dann auch?

Wenn der Beförderer im Verzug ist, macht der Anwalt die Hauptforderung plus außergerichtliche Kosten nach RVG geltend. Kommt es zur Klage und einem Anerkenntnisurteil zahlt die anerkennde Seite auch noch die Gerichtskosten.

Für mich war der Weg in FGR-Fällen über das EBA unkomplizierter und naheliegender.

Wenn das EBA gerade Lust hat, kann das in der Tat unkomplizierter sein. Hat es aber meistens nicht.


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