Infos über Anwälte und Alternativen -> Schlichtungsstelle! (Fahrkarten und Angebote)

Torpedo, häufiger im Zug, Sonntag, 01.11.2026, 10:42 (vor 3 Tagen) @ sflori
bearbeitet von Torpedo, Sonntag, 01.11.2026, 10:43

2.
Wenn man selbst etwas will von einem EVU (Reservierungserstattung, FK-Erstattung), lohnt sich der Weg zur
SÖP
https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de
oder zum EBA
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bahn/Beschwerdeformular/beschwerdeform...

Bei beiden muss man es zunächst selbst mit dem Vertragspartner versucht haben.
Für den Kunden ist das kostenlos.
Bei der SÖP muss das EVU eine Gebühr an die SÖP zahlen, wenn es "verliert".
Und: SÖP ist nur für Privatpersonen zuständig.

Gerade die Schlichtungsstelle kann ich durchaus als ersten Schritt empfehlen (nachdem man beim (Nicht-)Servicecenter FGR es erfolglos versucht hat). Man muss zwar mit weiteren ca. vier bis sechs Wochen rechnen, aber bislang hatte sich bei mir die Nutzung immer erfolgreich gestaltet. Einzig die arrogant, dreisten Mails der Bahn am Ende, dass man nun doch die entsprechende Entschädigung zahlen würde, sind etwas ärgerlich. Aber die Schlichtungsstelle selbst ist transparent in Ihrem Vorgehen und die Kommunikation ist nachvollziehbar.


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