Entschädigung (Allgemeines Forum)

sflori, Freitag, 27.03.2026, 19:38 (vor 10 Tagen) @ Florian
bearbeitet von sflori, Freitag, 27.03.2026, 19:39

anstatt dem Fahrgast mit GoVolta-Ticket die Beförderung zu verweigern oder ein EBE auszustellen, würde ich es begrüßen, wenn die DB dem Kunden einen Fahrschein zum Flexpreis + ca. 50 € Bordzuschlag ausgibt und den Betrag dann GoVolta in Rechnung stellt. So kann DB Fernverkehr mit den Fahrgastrechten sogar Geld verdienen.

Ja, so in etwa stelle ich mir das vor. :)

Allerdings global (siehe andere Diskussion zur Westfalenbahn). Und der Ausgleichspreis müsste reguliert sein, damit nicht jedes EVU mit jedem EVU verhandeln muss und die Interessen aller EVUs gewahrt werden. Das ersatzleistende EVU soll sich ja damit keine goldene Nase verdienen und man muss auch aufpassen, dass man kleine, junge EVUs damit nicht in den Ruin treibt.

Es geht ja hier um eine Entschädigung, insbesondere bei nicht vom EVU verursachten Verspätungen.


Bye. Flo.


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