GoVolta: Neues EVU - keine Anerkennung FGR und Fahrkarten (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Donnerstag, 26.03.2026, 16:56 (vor 1 Tag, 20 Stunden, 48 Min.) @ zettelbox

[*]die nicht-genutzte DB-Fahrkarte kann zur Bearbeitung an das Servicecenter Fahrgastrechte eingereicht werden. Ob und wie viel erstattet wird, entscheidet einzig und allein das Servicecenter Fahrgastrechte.


Im ersten Schritt wird das vom SC FGR entschieden, aber das SC unterliegt natürlich geltendem Recht.

Erstens das, und zweitens hängt die Erstattung einer nicht genutzten DB-Fahrkarte doch nicht davon ab, ob stattdessen GoVolta genutzt wurde? Anders wäre es, wenn man die GoVolta-Fahrkarte zur Erstattung einreichen würde.


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