GoVolta: Neues EVU - keine Anerkennung FGR und Fahrkarten (Allgemeines Forum)

zettelbox, Donnerstag, 26.03.2026, 16:20 (vor 10 Tagen) @ GoethesGarten
bearbeitet von zettelbox, Donnerstag, 26.03.2026, 16:20

DB-Fahrkarten gelten nicht in GoVolta-Zügen und GoVolta-Fahrkarten gelten nicht in DB-Zügen!

So weit so klar, ist doch bei anderen Unternehmen wie Flixtrain, TGV/Eurostar, sogar ÖBB etc. genauso oder nicht?

Keine Anerkennung der Fahrgastrechte! Keine gegenseitige Anerkennung der Fahrkarten des jeweils anderen Unternehmens!

Fahrgastrechte gelten natürlich auch bei Fahrten mit GoVolta.

[*]die nicht-genutzte DB-Fahrkarte kann zur Bearbeitung an das Servicecenter Fahrgastrechte eingereicht werden. Ob und wie viel erstattet wird, entscheidet einzig und allein das Servicecenter Fahrgastrechte.

Im ersten Schritt wird das vom SC FGR entschieden, aber das SC unterliegt natürlich geltendem Recht.


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