Wünsch dir was (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Freitag, 27.03.2026, 15:08 (vor 4 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von JanZ, Freitag, 27.03.2026, 15:09

Interessant, dass du meine Vorstellungen so genau kennst.

Woraus schließt du das?

Ich meinte damit, dass du sie eben nicht genau kennst, zumindest ließ mich der Satz mit dem "gefälligst umsonst mitnehmen" das vermuten. Ich hoffe, ich habe mich jetzt klar genug ausgedrückt.

1. Ein Fernverkehrsticket sollte immer auch im Nahverkehr gültig sein. Auf Abschnitten mit Zugbindung nur, wenn diese aufgehoben ist.

Sollte das:
a) für alle Fernverkehrsbetreiber (also z.B. DB FV, Flixtrain, RDC, Transdev und die ganzen SNCF-Beteiligungen)
b) für alle Fernverkehrsbetreiber, die grundsätzlich Durchtarifierung mit dem Nahverkehr anbieten (aktuell m.W. DB Fernverkehr und Flixtrain)
c) nur für DB Fernverkehr
gelten?

c) schon mal nicht, denn ich sehe nicht ein, warum für DB Fernverkehr, das formal nur eins von vielen eigenwirtschaftlichen FV-Unternehmen ist, da andere Regeln gelten sollen. Und bevor man die Ausweichmöglichkeit auf den NV auch für DB FV abschafft (womöglich noch nach der Farbe des NV-Zuges gestaffelt), sollte man sie eher für die anderen auch einführen. Das gilt für die Durchtarifierung im Übrigen genauso, weshalb es zwischen a) und b) gar keinen Unterschied mehr geben sollte.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum