GoVolta: Neues EVU - keine Anerkennung FGR und Fahrkarten (Allgemeines Forum)

zettelbox, Freitag, 27.03.2026, 15:01 (vor 1 Tag, 18 Stunden, 9 Min.) @ JanZ

Erstens das, und zweitens hängt die Erstattung einer nicht genutzten DB-Fahrkarte doch nicht davon ab, ob stattdessen GoVolta genutzt wurde? Anders wäre es, wenn man die GoVolta-Fahrkarte zur Erstattung einreichen würde.

Sowieso.

Also wenn mein DB-Zug ausfällt und ich mir stattdessen spontan eine GoVolta-Fahrkarte kaufe, kann ich entweder die DB-Fahrkarte zur Erstattung einreichen (da ist es egal, wie oder ob ich stattdessen gefahren bin) oder aber die GoVolta-Fahrkarte zur Erstattung einreichen. Bei letzterem kommt es m.E. dann aber darauf an, ob es sich um die letzte Verbindung des Tages gehandelt hat. Wenn ich stattdessen auch mit DB-Zügen in zumutbarer Art und Weise mein Ziel hätte erreichen können, würde ich da keine Anspruchsgrundlage sehen, vereinfacht gesagt.


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