Vereinfachung FGR aus Kundensicht (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Freitag, 27.03.2026, 12:02 (vor 1 Tag, 1 Stunden, 42 Min.) @ JeDi

Die Gültigkeit eines Tickets im Nahverkehr sollte nicht davon abhängen, wer die Linie zufällig gerade betreibt.


Tut sie ja auch nicht. Es geht ja ausschließlich um reine FV-Sparpreise, wo die SPNV-Unternehmen nach Vorstellung der DB Fernverkehr AG und offenbar auch dir ihre Reisenden gefälligst umsonst mitnehmen sollen.

Interessant, dass du meine Vorstellungen so genau kennst. Ich sehe es folgendermaßen:

1. Ein Fernverkehrsticket sollte immer auch im Nahverkehr gültig sein. Auf Abschnitten mit Zugbindung nur, wenn diese aufgehoben ist.
2. Diese Gültigkeit im Nahverkehr bei aufgehobener Zugbindung sollte nicht davon abhängig sein, ob das Ticket außer dem Fern- noch einen Nahverkehrsabschnitt enthält.
3. Ausnahmen (Super Sparpreis Aktion) mag es geben, wenn das klar kommuniziert wird. Dann muss die Pflicht, sich ggf. ein NV-Ticket zu kaufen, aber auch für alle NV-Betreiber gelten und nicht nur für die, die zufällig gerade keine Lust haben, mich mitzunehmen.
4. Wie die Unternehmen das untereinander verrechnen, ist mir auch hier als Fahrgast völlig wumpe. Aus Unternehmenssicht ist es natürlich wünschenswert, dass die NV-EVU für die Mitnahme von DB Fernverkehr etwas bekommen. Wo ich irgendwas von "gefälligst umsonst" geschrieben habe, entzieht sich meiner Kenntnis.

Jetzt soweit alles klar oder habe ich noch irgendeinen Spezialfall übersehen?


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