international-bahn ist eine MCP - wen juckt das? (Allgemeines Forum)

zettelbox, Donnerstag, 18.09.2025, 18:14 (vor 91 Tagen) @ Hustensaft

Passt halt nicht zu § 12 Abs. 2 AEG - und nationales Recht darf nicht "schlechter" als EU-Recht sein, "besser" aber sehr wohl; es ist also keineswegs so abwegig ...

Mir ist völlig schleierhaft, worauf du hinauswillst. § 12 Abs. 2 AEG bezieht sich auf Tarifpflicht und Diskriminierungsverbot. Das hat mit unserem Thema ja noch weniger zu tun als der Verweis auf Zeitkarten. Sind diese Strohmänner Absicht?

Zudem, das ganze AEG ändert gar nichts: Die EU-Verordnung definiert ausdrücklich, dass eine Durchgangsfahrkarte einen Beförderungsvertrag darstellt (Art. 3 Nr. 35 RL 2012/34/EU i. V. m. VO 2021/782). Mehrere Einzelverträge wären für den Fahrgast schlechter, nicht besser, und genau das ist unzulässig. Egal, was im AEG steht.

Durchgehende Fahrkarte heißt ein Beförderungsvertrag. Es bleibt dabei. Und der Hinweis der Bahn, dass bei den angebotenen internationalen Reisen eben zwei Beförderungsverträge abgeschlossen werden, ist exakt das, was die EU-Verordnung vorschreibt.


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