international-bahn ist eine MCP - wen juckt das? (Allgemeines Forum)

zettelbox, Donnerstag, 18.09.2025, 14:37 (vor 147 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von zettelbox, Donnerstag, 18.09.2025, 14:40

Nein. Es handelt sich zwar um eine Durchgangsfahrkarte, der Beförderungsvertrag wird aber naturgemäß mit jedem Beförderer einzeln abgeschlossen. Wie sollst du auch mit DB Fernverkehr einen Vertrag über die Beförderung mit der Bayrischen Oberlandbahn abschließen?

Das ist absolut falsch. Es handelt sich um einen Beförderungsvertrag für eine Beförderung von A nach B, die mit dem Vertragspartner geschlossen wird. Wenn ich über bahn.de eine Fahrkarte kaufe (die diversen Sonderkonstellationen wie Verbundtickets und was ich dort noch so alles kaufen kann mal außen vor, ich rede von einer klassischen Fahrkarte), dann ist nur die Deutsche Bahn (z.B. DB Fernverkehr AG) mein Vertragspartner für die gesamte Reise auf dem durchgehenden Ticket.

Wenn die Bayrische Oberlandbahn einen Teil der Leistung erbringt, dann ist sie sog. Erfüllungsgehilfe. Das kann mir als Reisender aber ziemlich egal sein. Wenn es zu Problemen bei der Erfüllung des Beförderungsvertrages kommt, wende ich mich ausschließlich an meinen Vertragspartner, das ist die Deutsche Bahn und nicht die Bayrische Oberlandbahn.

Dass die Bayrische Oberlandbahn einen Teil der Leistung erbringt, ist wiederum Teil der reichlichen komplexen Vereinbarungen zwischen den diversen Unternehmen, betrifft meinen Beförderungsvertrag aber absolut gar nicht.

Genau deshalb gelten die Fahrgastrechte für die gesamte Reisekette.

Ergänzung: Selbst Staatsgrenzen verändern das nicht. Kaufe ich auf bahn.de eine Durchgangsfahrkarte von Berlin nach Rotterdam, und der Zug von Amsterdam nach Rotterdam (von der niederländischen Bahn betrieben) fällt aus, wende ich mich mit einen Ansprüchen einzig und allein an meinen Vertragspartner meines einen Beförderungsvertrages - der deutschen Bahn. Von ihr kriege ich auch die Entschädigung. Wie sie das mit den Niederländern dann abrechnen, geht mich gar nichts mehr an, da das meinen Beförderungsvertrag gar nicht tangiert.


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