Erstattung von Platz-Reservierung ausgefallener Verbindung (Allgemeines Forum)

gnampf, Dienstag, 08.07.2025, 18:03 (vor 155 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Hier in dem Fall: die Fahrkarte soll nicht erstattet oder entschädigt werden. Wenn sie bei den Fahrgastrechten mit eingereicht wird kannst du aber davon ausgehen, dass das passiert, erstrecht bei Online-Einreichung.
In anderen Fällen gehört die Fahrkarte ggf. jemand anderem als die Reservierung, und die Erstattung der Reservierung soll somit auch auf andere Art erfolgen als für die Fahrkarte. Bei Mehrfacheinreichung würde eine der Einreichungen abgelehnt werden.

Und ganz allgemein: ich habe der DB Geld für Sitzplatz X in Zug Y gezahlt, also hat sie diesen vertragsgemäß 15min lang freizuhalten, egal ob ich jetzt eine Fahrkarte habe, oder mir die gar nicht kaufe weil der Zug ausfällt und ich sie spontan im Zug kaufen wollte. Hier wurde die Leistung durch Verschulden der DB nicht erbracht, dafür dann Geld zu verlangen wird kein rechtlich haltbar sein.


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