Rechtswidrigkeit ? (Allgemeines Forum)

sibiminus, Montag, 27.01.2025, 18:41 (vor 13 Tagen) @ EK-Wagendienst

Das weiß ich alles, es geht mir eben um Verbindungen.
Als Fahrkarte habe ich eine BC100F und dazu auch noch Interrail, bin also bestens eingedeckt.

Dann brauchen wir das doch an der Stelle nicht weiterführen. Meine ursprüngliche Aussage war "Für Verbindungen, bei denen die definierten Mindestumstiegszeiten unterschritten sind, besteht kein Anspruch auf Ausgabe einer Fahrkarte, Entschädigung oder Hilfeleistung im Bezug auf den Anschluss" und die ist unwidersprochen.

Die Anlage 8 der Planungsparameter, wo die Mindestumsteigezeiten beschrieben sind liegt mir auch vor.

Ich bin mir nicht sicher, auf welche Anlage 8 du dich beziehst. Meinst du den Abschnitt 8 "Abweichungen von den Regelwartezeiten" aus Ril 420.0401Z01? Die ergibt aber ohne die anderen Abschnitte, insbesondere 7 (die Übersicht der Übergangszeiten selbst) wenig Sinn, zumal Regelwartezeiten nur klären wie lange ein Anschluss auf einen verspäteten Zubringer warten kann ohne Genehmigung von InfraGO. Nicht aber, wie viel Zeit zum Umsteigen zwischen zwei Zügen planerisch mindestens zu berücksichtigen ist. Schon gar nicht, ob InfraGO einen Antrag auf Überschreitung der RWZ akzeptiert oder ablehnt.

Bis jetzt habe ich immer noch meine 15€ bekommen, wenn ich was eingereicht hatte, so z.B. vor kurzen mal

Andere Situation. In dem Fall gelten die Vorgaben der Artikel 18 f. der Fahrgastrechte-Verordnung. Dort irgendwelche Mindestvorgaben zur Umsteigezeit zu machen, sähe ich schon eher als die Fahrgastrechte beschneidend an.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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