Rechtswidrigkeit ? (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 26.01.2025, 11:02 (vor 15 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von EK-Wagendienst, Sonntag, 26.01.2025, 11:04

Dafür haben sie weiterhin die rechtswidrige Regelung mit der Mindestumstiegszeit von 1 Stunde in den AGB und verweigern bei nicht offiziell vorgesehenen kürzeren Umstiegen die Entschädigung oder Hilfeleistung. Vermutlich auch die Erstattung bei Abbruch.

Was macht das Definieren von Mindestumstiegszeiten - gleich wie kurz oder lang - denn rechtswidrig?

Ich kenne in Deutschland nur eine Vorgabe einer Mindestumsteigezeit von jetzt DB InfraGO, diese ist für ihre Kunden, also den EVU maßgeblich, was die EVU dann daraus machen kenne ich keine festgelegte Vorgabe. Das können sie selber festlegen. Für den Nahverkehr zum Nahverkehr kann der Aufgabenträger aber Vorgaben machen.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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