Offtopic: Rechtswidrigkeit (Allgemeines Forum)

sibiminus, Sonntag, 26.01.2025, 23:18 (vor 14 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Was macht das Definieren von Mindestumstiegszeiten - gleich wie kurz oder lang - denn rechtswidrig?


Weil diese Regelung einzig und alleine dazu dient, EU-Fahrgastrechte auszuhebeln.

Meine Frage war, was eine solche Definition rechtswidrig macht, nicht welche Intention dahinter stehen mag.

Ein bahnsteiggleicher Übergang von 55 Minuten ist nun mal kein Anschluss, klar. Läuft alles korrekt bei dem Laden.

Nochmal ganz explizit gefragt: Woraus leitest du eine Rechtswidrigkeit ab?

Wir reden hier nicht über die Frage ob man extrem knappe Anschlüsse vielleicht sperrt oder aufgrund behördlicher Einflüsse beim Eurostar, eine erhöhte Zeit vorgibt. Renfe tut das einfach so ganz ohne Not.

Das kann man kundenunfreundlich, monopolistisch, wie auch immer bewerten. Ich halte fest, dass sich daraus aber noch keine Rechtswidrigkeit erkennen lässt. Vertragsfreiheit wird ja durch die Fahrgastrechte nicht komplett abgeschafft, die EVU haben durchaus einen gewissen Gestaltungsspielraum für ihre Tarife und Beförderungsbedingungen.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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