Rechtswidrigkeit ? (Allgemeines Forum)

sibiminus, Montag, 27.01.2025, 17:15 (vor 13 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von sibiminus, Montag, 27.01.2025, 17:17

bei der Mindestzeit schon, aber die EVU kann eben die Zeit ausweiten, was DB Fernverkehr auch macht,

eben!

ob das DB Regio als Beispiel auch könnte weiß ich nicht, aber da ist ja der Aufgabenträger noch mit im Boot.

Es geht mir um den Fahrkartenverkauf. Nochmal, bei der DB sind Fahrkarten für Verbindungen, welche die definierten Umsteigezeiten unterschreiten, nicht erhältlich. Das Vertriebssystem betreibt DB Vertrieb im Auftrag von DB Fernverkehr. Das führt nebenbei zu der lustigen Situation dass DB Fernverkehr nun auch Verbundfahrkarten ausgibt.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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