Rechtswidrigkeit ? (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 27.01.2025, 12:05 (vor 14 Tagen) @ sibiminus

Die Vorgaben müssen aber zu den vom Infrastrukturbetreiber gemachten Vorgaben passen.

bei der Mindestzeit schon, aber die EVU kann eben die Zeit ausweiten, was DB Fernverkehr auch macht, ob das DB Regio als Beispiel auch könnte weiß ich nicht, aber da ist ja der Aufgabenträger noch mit im Boot.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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