Spätere Weiterfahrt - Stellungnahme des SBB-Kundendienst (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Donnerstag, 14.11.2024, 22:02 (vor 369 Tagen) @ sflori

Spannend! :)

Wenn nun eine reisende Person z. B. mehrere Monate später nach Unterbrechung die verbleibende Teilstrecke zurücklegen will, kann dies nicht mehr als Weiterreise oder Fortsetzung der ursprünglichen Reise begründet werden.


Na fein. Dann nehmen wir mit, dass der spätere Reisezeitpunkt bei internationalen Tickets in den Bereich der SBB nach deren Auslegung max. einen Monat betragen sollte. Kann man doch mit leben, oder?

Jedenfalls waren NRT früher regulär einen ganzen Monat lang gültig.


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