Spätere Weiterfahrt - Stellungnahme des SBB-Kundendienst (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Dienstag, 29.10.2024, 21:37 (vor 405 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von sflori, Dienstag, 29.10.2024, 21:38

Spannend! :)

Wenn nun eine reisende Person z. B. mehrere Monate später nach Unterbrechung die verbleibende Teilstrecke zurücklegen will, kann dies nicht mehr als Weiterreise oder Fortsetzung der ursprünglichen Reise begründet werden.

Na fein. Dann nehmen wir mit, dass der spätere Reisezeitpunkt bei internationalen Tickets in den Bereich der SBB nach deren Auslegung max. einen Monat betragen sollte. Kann man doch mit leben, oder?

Somit ist Ihr Verweis auf die Verjährungsfrist von einem Jahr nicht einschlägig.

Natürlich ist er einschlägig, denn beim Streikticket geht's ja um eine Verschiebung der gesamten Reise aus Kulanz der DB und NICHT um eine Unterbrechung.


Bye. Flo.


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