ÖBB, BMK und apf vertreten andere Auffassung zum Unionsrecht (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Samstag, 12.10.2024, 15:11 (vor 29 Tagen) @ Neitech_BR611
bearbeitet von Barzahlung, Samstag, 12.10.2024, 15:15

Die Verjährung (hier 1 Jahr) ergibt sich aus Artikel 60 der EU-Verordnung.

Die ÖBB machen das nicht mit und wenden damit ihre eigenen Tarifbedingungen nicht an. Das erkennst Du schon an den Antworten, die sie auf X geben:

@unsereOEBB aufgrund dem Unwetter konnte ich heute nicht mehr nach Wien. Und jetzt gestrandet in Salzburg.
Kann ich das gleiche ticket dann später benützen wenn es wieder möglich ist nach Wien zu fahren?
https://twitter.com/IZjoshuaaa/status/1835375611365179595/

@IZjoshuaaa Wenn das Ticket ungenutzt ist, ja. Die Zugbindung ist bis inkl. 22.09. aufgehoben. Hast du das Ticket genutzt, buche bitte ein neues und reiche das alte hier zur Erstattung ein:
https://twitter.com/unsereOEBB/status/1835377500181983545/

Ebenso die Frage eines Kunden vom 19. September, der eine Fahrkarte nach Wien für einen Passauer ICE hat (hier ist klar, dass er +60 zu erwarten hat):

@unsereOEBB Können denn alle Alternativen mit dem schon gebuchten Ticket genutzt werden?
https://twitter.com/tktchr2/status/1836705657526899033/

@tktchr2 Ja, die Zugbindung ist bis inkl. 22.09. aufgehoben. Für Nightjet Verbindungen benötigst du aber ein neues Ticket.
https://twitter.com/unsereOEBB/status/1836707843635822769/

Richtige Auskunft wäre in beiden Fällen 1 Jahr.

Also ja. Kann man machen und die Strafe dann nicht zahlen. Am besten eskalieren die ÖBB das vor die Gerichte. Dann gibt es ein Gerichtsurteil, das die ÖBB umsetzen müssen.

Meine Eingabe ans BMK ist übrigens wie folgt beantwortet worden (die Antwort auf die Fachaufsichtsbeschwerde steht noch aus):

Nach Ansicht der Fachabteilung liegt die Ratio des Art. 18 Abs. 1 lit c der Verordnung (EU) 2021/782 darin, eine Weiterreise in zeitlicher Nähe zu gewährleisten. Darüber hinaus besteht für die Passagiere immer noch die Möglichkeit eine Fahrpreiserstattung binnen sechs Monaten zu beantragen.

Wie es die Schweizer handhaben, weiß ich nicht. Ich vermute aber wie die ÖBB.


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