Auslandsfahrt grundsätzlich schwierig (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Freitag, 11.10.2024, 13:05 (vor 273 Tagen) @ mdst
bearbeitet von Barzahlung, Freitag, 11.10.2024, 13:09

Mir fällt auf Anhieb gleich schon mal eine Bahn ein, bei der Probleme sehr wahrscheinlich sind. Das sind die ÖBB. Siehe auch:

https://www.ice-treff.de/index.php?id=705341

Das gilt umso mehr, wenn das Ticket nur aufgrund einer Sonderkulanz in der Gültigkeit verlängert wurde und nicht wegen Zugausfall/Verspätung. Ausfälle können die Zugbegleiter der Auslandsbahne halt noch eher nachprüfen als irgendeine monatealte Sonderkulanz.

Zum Auslandsthema noch ne interessante Info.

Nachdem sich die DB AG dem euroconsum e.V. vertraglich unterworfen hatte, hat auch das CIT die GCC-CIV/PRR, die Bestandteil der DB-SCIC sind angepasst.

In den GCC-CIV/PRR Stand 1. Juli 2019 stand noch folgendes:

9 Verspätungen
9.1 Zugausfälle und erwartete Verspätungen
9.1.1 Fällt der Zug aus oder ist er verspätet, und ist nach Erfahrung des Beförderers objektiv davon auszugehen, dass der Bestimmungsort gemäss Beförderungsvertrag mit mehr als 60 Minuten Verspätung erreicht wird, kann der Reisende unter den Bedingungen in Punkt 9.1.3 nachstehend:
a) für die nicht durchgeführte Reise oder für den nicht durchgeführten und/oder durchgeführten, aber sinnlos gewordenen Teil der Reise Erstattung des Beförderungspreises sowie die unentgeltliche Rückbeförderung zum Abfahrtort verlangen, oder
b) seine Reise bei nächster Gelegenheit, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden, wenn nötig mit geänderter Streckenführung fortsetzen.

In der jüngsten Ausgabe Stand 7. Juni 2023 ist die 48-Stunden-Frist nicht mehr enthalten.

10 Verspätungen
10.1 Zugausfälle und erwartete Verspätungen
10.1.1 Fällt der Zug aus oder ist er verspätet oder hat ein Reisender eine Reservierung für ein Fahrrad getätigt und wird die Beförderung des Fahrrads ohne berechtigten Grund verweigert, und ist nach Erfahrung des Beförderers objektiv davon auszugehen, dass der Bestimmungsort gemäss Beförderungsvertrag mit 60 Minuten oder mehr1 Verspätung erreicht wird, kann der Reisende unter den Bedingungen in Punkt 10.1.3 nachstehend:
a) für die nicht durchgeführte Reise oder für den nicht durchgeführten und/oder durchgeführten, aber sinnlos gewordenen Teil der Reise Erstattung des Beförderungspreises sowie die unentgeltliche Rückbeförderung zum Abfahrtsort verlangen, oder
b) seine Reise bei nächster Gelegenheit oder zu einem anderen für den Reisenden passenden Zeitpunkt, wenn nötig mit geänderter Streckenführung fortsetzen.

https://cit-rail.org/de/personenverkehr/produkte/

Ich weiß nicht, inwieweit das bei den Bahnen die Runde gemacht hat, aber ich würde mal noch darauf verweisen. ;-)

Vielleicht stellst Du die Frage mal in der SBB-Community.
https://community.sbb.ch/

Das Prüfzeichen auf dem Ticket kann auch nicht schaden. Damit hat die Bahn ja zugestimmt, Dich mit Reiseantritt an diesem Tag zu befördern.
Damit war auch bei ÖBB-Zugbegleitern die Diskussion meist erledigt. ;-)

Und noch eine kleine "Bonusfrage" zum Schluss: Ticket ist mit BC25 gebucht, wenn ich erst im November fahren würde, wäre die abgelaufen - muss ich mir vorher eine neue holen

Das ist aus meiner Sicht eindeutig:
Brauchst Du nicht. Du zeigst die abgelaufene vor.


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