Rechtschutz hilft ;-) (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Sonntag, 13.10.2024, 02:09 (vor 273 Tagen) @ Neitech_BR611

Sollte ich (was mit Linz, Wien oder auch Innsbruck als gelegentliche Ziele für mich durchaus realistisch ist) mal mit der ÖBB in einen Konflikt kommen, werde ich dennoch mit der EU-Verordnung argumentieren und mir dabei meiner Rechtschutzversicherung bewusst sein.

Ich würde mit den Tarifbestimmungen argumentieren. Da gehen Zweifel an der Auslegung nämlich zulasten der Anwender.

Selbst wenn die Ratio des lit. c die Gewährung der zeitnahen Weiterreise ist, dann müsste der Beförderer im Tarif ggf. einen konkreten Zeitraum festlegen.

Die 48-Stunden-Grenze, die die GCC-CIV/PRR bis zum Juni 2023 hatten, existiert ja aber nicht mehr.


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