Also ich denke ... (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 05.11.2024, 01:44 (vor 594 Tagen) @ Garfield_1905

... das Reservierungszettel mit seiner Auslegung inhaltlich völlig Recht hat

Soweit es den Hintergrund der Entstehung dieser Regelung betrifft, sind wir uns alle einig, denke ich.

denn so ist es sicher gemeint. Die Formulierung ist dem besagten Text ist aber sehr unglücklich, sehr vorsichtig formuliert.

Es kann aber vom Bahnkunden nicht verlangt werden, diese Historie zu recherchieren. Vielmehr müssen solche Regeln ohne weiteres verständlich sein. Und unklare AGB gehen zu Lasten des Verwenders, soweit ich weiß. Ich denke, dieser Grundsatz gilt ebenso für allgemein veröffentlichte Kulanzregelungen. (Kann man besagte Regel als solche bezeichnen? Oder ist sie sogar als eine Ergänzung der Beförderungsbedingungen anzusehen?)

Mag ja sein, das es in irgendwelchen Beförderungsbedingungen, die einzig maßgebend für das Zugpersonal sind, deutlicher ausgedrückt ist ...

Ich wüsste nicht, wo das in den "Beförderungsbedingungen" stehen soll. Was in irgendwelchen Handbüchern für das Personal steht, ist für mich als Kunde nicht relevant.


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