"Weiterfahrt zum späteren Zeitpunk" im ZUB-Handbuch? (Fahrkarten und Angebote)

Neitech_BR611, Baden-Württemberg / Bayern, Montag, 21.10.2024, 23:35 (vor 243 Tagen) @ Barzahlung

Nenne mir doch mal objektive Gründe dafür, sofern man die Regelung kennt. Wieso sollte ich mich als Kunde
1. ein zweites Mal der Sparpreislotterie aussetzen und
2. der Geisel einer neuen Zugbindung unterjochen,
wenn ich bereits ein gültiges Ticket habe?


Auch interessant das dieses Thema hier so oft erwähnt wird aber gefühlt keiner Erfahrungsberichte postet, mir wäre zumindest keiner bekannt.


Weil es bei der DB mittlerweile größtenteils reibungslos abläuft. Was ja niemanden wundern dürfte, wenn sie einen Vertrag mit einem Verbraucherverband eingegangen ist. ;-)

Ich hatte seit dem Vorfall im Reisezentrum, über den ich berichtete, keine Probleme mehr.

Da kann ich beiden nur zustimmen.

Ich fahre regelmäßig mit FGR-Flextickets (die ursprünglich Supersparpreis-Tickets waren und durch >20 Min. erwartbarer Verspätung von jeglicher Zugbindung befreit sind und gemäß EU-Verordnung mit einer einjährigen Verjährungsfrist ausgestattet sind).

Ja, ich sammle die geradezu.

Probleme gab es auch bei mir bisher noch keine. Im Nahverkehr interessieren sich Kontrolleure nicht dafür und im Fernverkehr habe ich ja immer eine Bestätigung vom Reisezentrum mit dabei welche den Zugausfall bzw. die erwartbare Verspätung ausweist.

Inzwischen lasse ich mir aber auch zusätzlich gleich noch die schnellste Alternative ausdrucken - dann gibt es auch keine Diskussion darüber, ob es vielleicht doch noch über eine andere Strecke in weniger als 20 Minuten hätte klappen können.

Alle andere Argumente dieses Themas sind Whataboutism => BC100, neu Buchen, Sparpreislotterie, lieber Auto fahren als Bahn, freiwillige Spenden an den Bahnvorstand und was man sich sonst noch so aus den Fingern saugen könnte...

Meine FGR stehen mir nach geltender Rechtslage zu. Punkt aus.

Wer meint auf seine Rechte freiwillig verzichten zu wollen kann dies gerne tun.
Andere in diese Richtung zu drängen wäre anmaßend.
Der Neid anderer kann einen auch erfreuen.

PS: Bitte nicht vergessen das FGR-Flexticket nach der später durchgeführten Fahrt auch noch beim Servicecenter für die Entschädigung einzureichen. War nämlich bereits klar dass die Verspätung mindestens 60 oder gar >120 Minuten betragen hätte - bekommt man als Dankeschön auch noch Geld zurück, für die dann doch noch innerhalb eines Jahres durchgeführte Fahrt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum