"Weiterfahrt zum späteren Zeitpunk" im ZUB-Handbuch? (Fahrkarten und Angebote)

611 040, Erfurt, Montag, 21.10.2024, 01:13 (vor 21 Tagen) @ Barzahlung

Genau, denn eigentlich müsste der Zugbegleiter es wissen und falls nicht entweder nachsehen oder im Zweifel für den Kunden entscheiden, wenn er sich nicht sicher ist.
Leider gibt es aber genug Personale die alles was sie nicht kennen als falsch, ungültig oder gibt es nicht bezeichnen. Eine Regelung von der sie nichts gehört haben, existiert für diese nicht. Und statt dann im Sinne der Kunden zu entscheiden wird dann eine FN ausgestellt, man will ja bloß nicht zugeben, dass man etwas nicht weis. Auf Einwände kommt dann nur, das kann man ja später mit der EBE-Stelle klären.
Dieses Vorgehen was leider bei manchen ZuBs verbreitet ist finde ich im KUNDENservice total daneben. Bei Unklarheiten gegen den Kunden zu entscheiden hat im Servicebereich absolut nichts zu suchen.
Da es solche Ansichten aber durchaus gibt, wäre ich auch froh eine eindeutige Aussage zu haben.
Zumal ich auch noch ein Steikticket habe was ich demnächst nutzen möchte bevor das Jahr rum ist.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum