3. Stellwerkstechnik - Stellbereiche sind nicht unbegrenzt (Allgemeines Forum)

ffz, Donnerstag, 10.10.2024, 19:59 (vor 524 Tagen) @ Knochendochen

Hallo,

deine Anmerkung dass der Stellbereich eines ESTW technisch unbegrenzt ist, ist so falsch!! Der Stellbereich eines ESTW-A ist genau wie der eines Spurplanstellwerkes begrenzt und liegt je nach örtlichen Gegenbenheiten bei 8 - 10 Kilometer maximaler Stellentfernung. Das hat mit dem ohmschen Wiederstand in den Kablen zu tun, bei noch größerer Stellentfernung wäre der "Laufweg" von Stellbefehl bis hin zur Rückmeldung so lang, dass das technisch zu unsicher ist. Das gilt übrigens auch teilweise für Blocksignale, bei Zentralblocksignalen ist die maximale Stellentfernung zwischen 10 und 12 Kilometern, bei Selbstblocksignalen ist es technisch tatsächlich egal, weil die so zu sagen ihr "eigenes Stellwerk" haben. Du kannst aber durchaus von einem ESTW-Z mehrere ESTW-A fernsteuern und so den Stellbezirk vergrößern, allerdings ist trotzdem technisch gesehn jedes ESTW-A für sich ein autarkes eigenes Stellwerk, da ist nur kein Ortsbetrieb möglich. Auch bei Spurplanstellwerken kann man auf Fernsteuerungen zurück greifen, teilweise mit möglichem Ortsbetrieb, teilweise ohne.

Lediglich beim DSTW ist technisch gesehen die maximale Stellentfernung unbegerenzt, weil man nicht mehr über Kupferkabel arbeitet, sondern über LWL-Kabel und man sich ein Cloudnetzwerk baut.

Rein von der Technik her ist die Steuerung vom Bedienplatz in der BZ zur ESTW UZ eine Fernsteuerung, wobei in der ESTW-UZ ein Ortsbetrieb möglich ist. Von der ESTW-UZ werden dann die einzelnen ESTW-A ferngesteuert. Alternativ gibt es vom ESTW-A die Möglichkeit eines abgesetzten Bedienplatzes, dann gibt es nur einen EAM, kein ESTW-Z/ESTW-UZ.

Gruß


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