1. Was ist Bahnbetrieb? (Allgemeines Forum)

Knochendochen, Freitag, 13.09.2024, 03:40 (vor 552 Tagen) @ Knochendochen

Um erstmal mit den Grundlagen anzufangen und zu umreißen, worum es überhaupt geht: Eine Definition des Begriffs „Bahnbetrieb“ muss her. Laut der Richtlinie 408 der Deutschen Bahn, der Bibel der Fahrdienstleiter, ist Bahnbetrieb wie folgt definiert:
Bahnbetrieb ist das Bewegen von Fahrzeugen. Zum Bahnbetrieb gehören das Fahren von Zügen und das Rangieren.

Okay, das ist ja relativ selbsterklärend… aber was ist jetzt Züge fahren und Rangieren? Auch darauf liefert die 408 eine Antwort:
Züge sind auf die freie Strecke übergehende oder innerhalb eines Bahnhofs nach einem Fahrplan verkehrende einzeln fahrende Triebfahrzeuge oder Einheiten, die zusammengesetzt sein können aus arbeitenden Triebfahrzeugen oder arbeitenden Triebfahrzeugen und dem Wagenzug, in den Wagen oder nicht arbeitende Triebfahrzeuge eingestellt sind.
(…) Züge werden in Reise- und Güterzüge eingeteilt.

und
Rangieren ist das Bewegen von Fahrzeugen im Bahnbetrieb, ausgenommen das Fahren der Züge. Das Bewegen von Fahrzeugen im Baugleis ist Rangieren. (…)
Okay, das ist schon weniger selbsterklärend. Rangieren ist also alles außer Züge fahren, aber was ist denn jetzt genau Züge fahren und was ist der Unterschied zum Rangieren?

Im Grunde gibt es vier Unterscheidungskriterien, um Rangieren und Zugfahrten zu unterscheiden, nämlich den Ort, die Geschwindigkeit, die Sicherung und der Fahrplan. Während normalerweise nur im Bahnhof (Ausnahme: Baugleis, Rangieren über Ra 10, Rangieren im Ausfahrgleis) rangiert wird, verkehren Zugfahrten im Bahnhof und auf der freien Strecke (…auf die freie Strecke übergehende oder innerhalb eines Bahnhofs nach einem Fahrplan verkehrende…). Der zweite Unterschied ist die Geschwindigkeit: Während Züge grundsätzlich so schnell fahren dürfen, wie es die Strecke, das Fahrzeug, die Signalisierung an der Strecke, der Fahrplan oder sonstige betriebliche Vorgaben (z.B. Befehle) es zulassen, gilt beim Rangieren die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (im Baugleis 20 km/h), was nicht bedeutet, dass grundsätzlich immer mit 25 km/h rangiert werden darf. 25 km/h sind lediglich die Höchstgeschwindigkeit; es darf nur so schnell gefahren werden, dass jederzeit vor einem Haltebegriff oder sonstigen Hindernis zum halten gekommen werden kann, was in engen Kurven natürlich bedeuten kann, dass langsamer gefahren werden muss.

Das spannt auch schon den Bogen zum dritten Punkt, der Sicherung. Die Notwendigkeit, beim Rangieren auf Sicht zu fahren, ergibt sich aus dem niedrigeren Sicherungslevel. Mit der Fahrtstellung eines Hauptsignals kann sich der Triebfahrzeugführer eines Zuges sicher sein, dass sein kompletter Fahrweg frei ist und die Fahrwegelemente (Weichen, Gleissperren, Gleisabschnitte, Flachkreuzungen) verschlossen sind (=ein Umstellen verhindert wird). Dies wird durch betriebliche und technische Vorbedingungen, die gegeben sein müssen, damit sich das Hauptsignal überhaupt auf Fahrt stellen lässt, sichergestellt. Somit ist es nicht notwendig, dass der Tf eines Zuges seinen Fahrweg auf Hindernisse überwacht und bei den Geschwindigkeiten ja auch gar nicht möglich (Ausnahmen im Störungsbetrieb natürlich möglich). Beim Rangieren jedoch ist es keine Seltenheit, dass in mit Fahrzeugen besetzte Gleise rangiert wird, vor denen der Tf anhalten muss. Die Zustimmung zur Rangierfahrt ist hier keine Bestätigung, dass der Fahrweg frei ist; dies muss vom Tf überwacht werden. Des Weiteren gibt es in mechanischen Stellwerken keine Rangierstraßen (d.h. der Fahrweg für Rangierfahrten kann nicht oder nicht vollumfänglich technisch gesichert werden), und in Relaisstellwerken und Elektronischen Stellwerken müssen diese projektiert sein, was auch nicht immer der Fall ist. Sind diese nicht vorhanden, muss auch hier „freihändig“ rangiert werden. Zudem existiert für Rangierstraßen im Gegensatz zu Zugfahrstraßen in den meisten Fällen kein Flankenschutz (=Schutz z.B. durch abweisend stehende Weichen vor dem Fahrzeug in Seite fahrenden anderen Fahrzeugen).

Letzter Punkt: Fahrplan. Ein Zug darf niemals ohne Fahrplan verkehren. Zum Fahrplan gehört natürlich auch eine Zugnummer. Der Fahrplan ist quasi die „Eintrittskarte für die freie Strecke“. Liegt dem Fahrdienstleiter für einen Zug kein Fahrplan vor, darf er die Abfahrt des Zuges nicht zulassen. Gleichermaßen darf der Tf ohne Fahrplan nicht abfahren. Da fragt man sich jetzt vielleicht: Warum ist das mit dem Fahrplan denn so wichtig? Ist der Fahrplan nicht rein informativ und ohne sicherheitstechnische Bedeutung? Nein, der Fahrplan ist sogar sehr wichtig! Zunächst muss der Tf wissen, auf welchen Betriebsstellen er sich befindet. Das ist zum Beispiel bei Notrufen relevant. Des Weiteren sind im Fahrplan weitere wichtige Informationen wie Zuglänge, Gewicht, Höchstgeschwindigkeit des Zuges und Bremshundertstel enthalten. Manche Strecke dürfen nicht mit eingeschalteter Wirbelstrombremse befahren werden. Auch eine solche Vorgabe würde sich in den Fahrplanunterlage finden.

Mal ein fiktives Beispiel, wieso ein fehlender Fahrplan zu einer Gefährdung führen könnte: Es gibt Züge, welche breiter sind als das „normale“ Lichtraumprofil. Solche Züge werden Lademaßüberschreitung genannt und werden gesondert in den Fahrplanunterlagen gekennzeichnet. Manche von denen sind so breit, dass das Nachbargleis gesperrt werden muss, weil sie so weit in dessen Lichtraumprofil hineinragen. Angenommen ein solcher Güterzug steht in einem Bahnhof und kann nicht weiterfahren, weil die Strecke gesperrt ist. Man entscheidet sich, den Zug über eine andere Strecke umzuleiten. Die Beteiligten denken nicht groß nach, sind ja nur 50 Kilometer und danach kann man ja wieder auf den Regelweg einfädeln, der Fahrdienstleiter zieht die Ausfahrt, der Zug fährt ohne Umleitungsfahrplan los, alle sind happy. Der Zug fährt in den Stellbereich des nächsten Fahrdienstleiters, dieser wundert sich kurz, dass er für diesen Zug keinen Fahrplan hat, stellt aber trotzdem die Durchfahrt, weil bei ihm ja keine Strecke abzweigt, also muss der ja durchfahren. Der Zug fährt weiter, es kommt ein vollbesetzter ICE entgegen. Aufgrund seiner Überbreite schrammt er dem ICE die komplette Seite auf, beide Züge entgleisen, ist gibt Verletzte und Tote.
Hätten die beteiligten Fahrdienstleiter der Abfahrt des Zuges erst nach Einsicht eines Umleitungsfahrplans zugestimmt, wäre es nicht zu dieser Gefährdung gekommen. Denn irgendwo im Prozess von Erstellung des Umleitungsfahrplans durch die BZ (=Betriebszentrale) bis zu Einsicht durch den Fdl wäre aufgefallen, dass es sich ja um eine Lademaßüberschreitung handelt und hier besondere betriebliche Bedingungen, konkret Sperrung des Nachbargleises, zu beachten sind.

Zurück zum eigentlichen Thema: Rangierfahrten brauchen keinen Fahrplan und auch keine Nummer. Hier werden Ziel, Zweck und Besonderheiten der Rangierbewegung im Rangiergespräch zwischen Tf oder Rangierbegleiter und Weichenwärter (heutzutage meistens in Personalunion mit Fdl) vereinbart.

Also, nochmal zusammengefasst: Bahnbetrieb ist das Bewegen von Fahrzeugen und zum Bahnbetrieb gehört das Fahren der Züge und das Rangieren.


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