Missverständnis - Präzisierung (Fahrkarten und Angebote)

Nina853, Mittwoch, 25.09.2024, 15:17 (vor 447 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Nina853, Mittwoch, 25.09.2024, 15:17

Allerdings kann eine am Schalter erworbene Papierfahrkarte nicht nachträglich zum Onlineticket gemacht werden oder umgekehrt. Implizit lese ich aber raus, dass Nina853 davon ausgeht...

Ne – in Papierform am Schalter erworbene Tickets (= VT642: „auf Fahrkartenpapier ausgedruckt“) hab ich eigentlich komplett hier ausgeklammert.
Ich versuch nur das zu verstehen: „ich kaufe am Schalter einen Flexpreis als Online-Ticket“ (Tobs). Ich bin stur davon ausgegangen, dass man ein Online-Ticket ausschließlich online erwirbt. Aber man bekommt jetzt wohl auch am Schalter einen DinA4-Ausdruck mit dem Titel „Online-Ticket“ in die Hand gedrückt oder wie funktioniert das heutzutage?
Entschuldigt bitte, dass ich so auf dem Schlauch stehe.


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