Missverständnis - Präzisierung (Fahrkarten und Angebote)

Nina853, Dienstag, 24.09.2024, 10:16 (vor 234 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von Nina853, Dienstag, 24.09.2024, 10:17

Und wo ist da jetzt das Wirrwarr? Bei einer Buchung im Reisezentrum ist doch noch nicht entschieden ob der Fahrgast sich dann im Zug für den Ausdruck des Onlinetickets oder das in den Navigator importierte Handyticket entscheidet. Entscheidet er sich für den Ausdruck, ist's ein Onlineticket. Entscheidet er sich für den Navigator, ist's ein Handyticket. Beides subsumiert unter dem Begriff "Digitales Ticket" und in beiden Fällen mit der Einschränkung von Umtausch und Erstattung auf Reisezentren. Das ist tatsächlich auch der einzige Unterschied zwischen selbst und personenbedient erworbenen digitalen Tickets: der abweichende Hinweistext ganz unten.

Das Wirrwarr besteht für mich darin, dass für die Bahn bzw. für mich ein „Online-Ticket“ ausschließlich das ist, was über bahn.de erworben wird. Bei Dir klingt es aber so, dass ein am Schalter erworbenes Ticket zum "Online-Ticket" gemacht werden könne, per Ausdruck.
Vielleicht kann mir jemand das beantworten: Wenn ich ein "Digitales Ticket" am Schalter erwerbe und es ausdrucke, steht dann auch auf dem Ausdruck "OnlineTicket" wie hier: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/57/OnlineTicket_DeutscheBahn_200dpi.png?


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