noch schlimmer Polizei und OA (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Sonntag, 21.07.2024, 22:46 (vor 329 Tagen) @ ffz

Es reicht, wenn ein Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde oder der Straßenverkehrsbehörde das mitbekommt oder selbst beobachtet, oder eine Aufsichtsperson des Eisenbahnunternehmens das den SEV beauftragt hat oder des SEV Unternehmens oder noch schlimmer die Polizei/Ordnungsamt.

Ergibt sich die Nichtzuständigkeit von Polizei und OA nicht bereits aus der speziellen Zuständigkeit der Genehmigungsbehörden nach dem PBefG (ÖPNV-Linienverkehr) und AEG (Schienenersatzverkehr)?


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