Haltestellen - Vorgabe der Behörden (Allgemeines Forum)

Rook, Sonntag, 21.07.2024, 20:17 (vor 299 Tagen) @ ffz

Hallo,

die Haltestellen des SEV müssen von der jeweiligen Behörde, in der Regel die Straßenverkehrsbehörde, genehmigt und eingerichtet werden. Es ist dem Busfahrer und dem Fahrgast nicht anzuraten außerhalb von genehmigten und eingerichteten Haltestellen ein- und auszusteigen, das kann ernstahfte Juristische und Finanzielle Konsequenzen haben.

Es gibt vielerorts (meist abends) 'Halten auf Zuruf', also könnte das durchaus möglich sein.

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Viele Grüße
Rook


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