Haltestellen - Vorgabe der Behörden (Allgemeines Forum)

ffz, Sonntag, 21.07.2024, 19:25 (vor 304 Tagen) @ плацкарт

Oft wird bei Schienenersatzverkehr jeder Haltepunkt genau angefahren, obwohl ein Halt im Ortszentrum den Ort besser erschlösse als die Haltestelle am Bahnhof. Oder der Ersatzverkehrbus fährt an sinnvollen zusätzlichen Halten vorbei.

Ich setze als Aussteiger auf die Flexibilität der Busfahrer. Oft sind sie bereit, zwischendurch anzuhalten.

Hallo,

die Haltestellen des SEV müssen von der jeweiligen Behörde, in der Regel die Straßenverkehrsbehörde, genehmigt und eingerichtet werden. Es ist dem Busfahrer und dem Fahrgast nicht anzuraten außerhalb von genehmigten und eingerichteten Haltestellen ein- und auszusteigen, das kann ernstahfte Juristische und Finanzielle Konsequenzen haben.

Wo das Bahnunternehmen seine SEV Haltestellen einrichten möchte ist zunächst ihm selbst überlassen, teilweise wird das auch vom Aufgabenträger vorgegeben.

Gruß


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