Haltestellen - Vorgabe der Behörden (Allgemeines Forum)

ffz, Sonntag, 21.07.2024, 19:34 (vor 336 Tagen) @ Aphex Twin

Ich setze als Aussteiger auf die Flexibilität der Busfahrer. Oft sind sie bereit, zwischendurch anzuhalten.


Hallo,

die Haltestellen des SEV müssen von der jeweiligen Behörde, in der Regel die Straßenverkehrsbehörde, genehmigt und eingerichtet werden. Es ist dem Busfahrer und dem Fahrgast nicht anzuraten außerhalb von genehmigten und eingerichteten Haltestellen ein- und auszusteigen, das kann ernstahfte Juristische und Finanzielle Konsequenzen haben.

Wenn sich jemand beschwert.

Es reicht, wenn ein Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde oder der Straßenverkehrsbehörde das mitbekommt oder selbst beobachtet, oder eine Aufsichtsperson des Eisenbahnunternehmens das den SEV beauftragt hat oder des SEV Unternehmens oder noch schlimmer die Polizei/Ordnungsamt.


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