Haltestellen - Vorgabe der Behörden (Allgemeines Forum)

Aphex Twin, Sonntag, 21.07.2024, 19:29 (vor 275 Tagen) @ ffz

Ich setze als Aussteiger auf die Flexibilität der Busfahrer. Oft sind sie bereit, zwischendurch anzuhalten.


Hallo,

die Haltestellen des SEV müssen von der jeweiligen Behörde, in der Regel die Straßenverkehrsbehörde, genehmigt und eingerichtet werden. Es ist dem Busfahrer und dem Fahrgast nicht anzuraten außerhalb von genehmigten und eingerichteten Haltestellen ein- und auszusteigen, das kann ernstahfte Juristische und Finanzielle Konsequenzen haben.

Wenn sich jemand beschwert.


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