Es gilt das (höchstrichterlich bestätigte) TEG (Allgemeines Forum)

sibiminus, Sonntag, 14.01.2024, 16:26 (vor 837 Tagen) @ Waldbahn

Das Tarifeinheitsgesetz änderte im Juli 2015 das Tarifvertragsgesetz und führte unter Anderem den §4a ebd. ein. Die aktuelle Konfliktsituation besteht allerdings in der offenen Form erst seit 2021. (auch wenn das Ganze unter dem Deckel schon sehr viel länger brodelte)

Der §4a TVG wirkte sich in der Zwischenzeit bei der DB nicht aus, weil der Grundlagentarifvertrag galt, dieser lief zum 31.12.2020 ohne Nachwirkung aus. Darin war die Kollisionsfreiheit dergestalt geregelt, dass salopp gesagt die Regelungen wechselseitig übernommen werden und dadurch nur die "bessere" für die Beschäftigen zur Anwendung kam.

Es wäre wünschenswert, wenn die drei Parteien sich mal wieder an einen Tisch setzen würden und darüber in Gespräche kommen würden. Leider sind die Fronten so verhärtet, dass ohne disruptive Änderungen wohl eher die Hölle zufrieren dürfte.

Lange Vorrede: GDL, EVG und DB sind allesamt nicht unschuldig an der verfahrenen Situation. Allerdings tut keiner der drei einen Beitrag, diese aufzulösen. Stattdessen nutzt die GDL die aus dem TVG resultierende Möglichkeit zur Mitgliederwerbung, um ihre Tarifverträge auszubreiten. Eine solche "Showveranstaltung" wie Du es nennst, ist ja der einzige gesetzeskonforme Weg, wenn die Hammelköpfe nicht an einen runden Tisch wollen.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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