Ergänzende ? zu Fahrgastrechten bei Fahrtenentfall (Hotelü.) (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Montag, 08.01.2024, 12:10 (vor 842 Tagen) @ Tobs

Dann könnte von der Reservierung Abstand genommen werden, mit der im Falle eines überfüllten Zuges auch nichts gewonnen wäre.

Naja. Wenn wirklich ein Fahrtwille besteht würde ich die Reservierung kaufen. Fährt der Zug dann doch, hast du einen Sitzplatz. Und wenn nicht, hast du keinen Mehraufwand, weil FGR musst du dann sowieso einreichen, da kannst du die Reservierung mit erstatten lassen.

Fährt der Zug nämlich doch, und du fährst nicht mit, weil er dir zu voll ist, hast du keinen Anspruch auf Hotelkosten-Ersatz.

Die zusätzliche Dokumentation der Fahrtabsicht durch die Reservierung kann im Falle einer Eskalation übers EBA auch nicht schaden.

PS: Sollte dann idealerweise im Intercity Hotel übernachtet werden?

Das ist völlig egal, nehme das günstigste akzeptable Hotel, was gut erreichbar zum Bahnhof liegt.


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