? zur Nutzung der "Streikfahrkarten" mit BC-Rabatt (Allgemeines Forum)

Tobs, Region Köln/Bonn, Sonntag, 14.01.2024, 10:48 (vor 835 Tagen) @ Tobs

Eine letzte Frage hätte ich noch hinsichtlich der Nutzung der mit BC rabattierten "Streikfahrkarten", da noch eine (letzte) solche aus 2023 vorliegt (= Automaten-/Papierticket; Supersparpreis):

Ist eine gültige BC am tatsächlichen oder für den ursprünglichen Reisetag (in 2023) vorzuweisen?

Falls ersteres gilt würde nämlich jemand anderes die Fahrkarte nutzen, da übertragbar. Diese Person besaß am ursprünglichen Reisetag jedoch (noch) keine BC. Wenn es um den ursprünglichen Reisetag ginge, könnte ja auch kein Differenzpreisticket (mehr) gelöst werden.

Das wäre auch kein Problem, da das Ticket dann, über kurz oder lang, halt vom ursprünglichen Erwerber genutzt werden würde. Umgekehrt wäre es schon ein Problem, da man ggf. im Zug ohne gültiges Ticket sitzen und ja auch kein Ticket mehr nachlösen könnte.

Vielen Dank für jeden sachdienlichen Hinweis.


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