Okay, keine Erstattung der Hotelkosten bei überfülltem Zug! (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Montag, 08.01.2024, 13:30 (vor 842 Tagen) @ Tobs
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 08.01.2024, 13:32

Vollkommen einverstanden. Irgendwie widerstrebt es mir jedoch - vom Prinzip her - für einen Sitzplatz zu zahlen, zu dem man - aufgrund der Auslastung - womöglich keinen Zutritt hat.

So ganz komme ich nicht mit:
Fährt der Zug nicht, gibt es die Kohle zurück, zusammen mit dem Hotelzimmer.

Fährt der Zug und ist überbesetzt (mit Teilräumung z.B.), hast du ohne Reservierung womöglich keine Chance mitzukommen. Durch den Hinweis auf Überbesetzung im RIS könnte eine Erstattung des Hotelzimmers zwar trotzdem erfolgen. Mit Reservierung hast du aber eine Sitzplatzgarantie, und kommst an (oder willst du das eigentlich gar nicht?). Die Reservierung selbst bekämst du dann nicht erstattet, wohl aber die Verspätungsentschädigung, also zahlst du zumindest nicht drauf. Mir wäre es das wert.

Fährt der Zug, ist sehr voll, aber wird nicht geräumt, willst du deiner Aussage nach nicht mitfahren, hast aber dann auch keine Möglichkeit dein Hotelzimmer erstattet zu bekommen.


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