Okay, keine Erstattung der Hotelkosten bei überfülltem Zug! (Allgemeines Forum)

Tobs, Region Köln/Bonn, Montag, 08.01.2024, 12:28 (vor 843 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von Tobs, Montag, 08.01.2024, 12:29

Dann könnte von der Reservierung Abstand genommen werden, mit der im Falle eines überfüllten Zuges auch nichts gewonnen wäre.


Naja. Wenn wirklich ein Fahrtwille besteht würde ich die Reservierung kaufen. Fährt der Zug dann doch, hast du einen Sitzplatz. Und wenn nicht, hast du keinen Mehraufwand, weil FGR musst du dann sowieso einreichen, da kannst du die Reservierung mit erstatten lassen.

Vollkommen einverstanden. Irgendwie widerstrebt es mir jedoch - vom Prinzip her - für einen Sitzplatz zu zahlen, zu dem man - aufgrund der Auslastung - womöglich keinen Zutritt hat.

Fährt der Zug nämlich doch, und du fährst nicht mit, weil er dir zu voll ist, hast du keinen Anspruch auf Hotelkosten-Ersatz.

Okay, das heißt dann, entweder habe ich Glück und werde im etwaig überfüllten Zug mitgenommen, andernfalls hätte ich Pech, denn da der Zug gefahren wäre, bestünde kein Anspruch auf die Hotelübernachtung. Es sei denn, es bestünde aufgrund einer etwaigen Reservierung eine Mitnahmegarantie. (Was übrigens die Frage aufwirft, warum für diese speziellen Züge keine Reservierungspflicht eingeführt wird.

Die zusätzliche Dokumentation der Fahrtabsicht durch die Reservierung kann im Falle einer Eskalation übers EBA auch nicht schaden.

Das wäre mir - ehrlich gesagt - zu aufwendig, aber ich stimme Dir zu, dass die Dokumentation dann wieder sinnvoll wäre.

@bahnfahrerofr.: Vielen Dank nochmals für die kompetente Aufklärung. Ich denke, dass jetzt alle wichtigen Entscheidungsparameter vorliegen.


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