Okay, keine Erstattung der Hotelkosten bei überfülltem Zug! (Allgemeines Forum)

Tobs, Region Köln/Bonn, Montag, 08.01.2024, 13:51 (vor 846 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Fährt der Zug und ist überbesetzt (mit Teilräumung z.B.), hast du ohne Reservierung womöglich keine Chance mitzukommen.

Hätte man mit Reservierung eine, würde ich sofort zugreifen. Aber ja, natürlich ist die Chance mitgenommen zu werden, höher mit als ohne. Das ist was mich so ärgert. Persönlich würde ich auch tiefer in die Tasche greifen, wenn man dafür eine Mitnahme garantiert bekäme. Das ist aber jetzt wirklich rein meine private Meinung.

Durch den Hinweis auf Überbesetzung im RIS könnte eine Erstattung des Hotelzimmers zwar trotzdem erfolgen. Mit Reservierung hast du aber eine Sitzplatzgarantie, und kommst an (...). Die Reservierung selbst bekämst du dann nicht erstattet, wohl aber die Verspätungsentschädigung, also zahlst du zumindest nicht drauf. Mir wäre es das wert.

Für eine Erstattung müsste der 821 müsste die Ankunft in München nach 01:20 Uhr sein, da es sich um so einen Ticketpreis von 13.40 € oder 14.90 € handeln dürfte. Da ist eine frühere Ankunft deutlich mehr Wert. Gut, dennoch würde man wenig drauf zahlen, aber wie beschrieben, geht es mir ums Prinzip, was durchaus kleinkariert erscheinen mag. Ist aber okay.

Fährt der Zug, ist sehr voll, aber wird nicht geräumt, willst du deiner Aussage nach nicht mitfahren, hast aber dann auch keine Möglichkeit dein Hotelzimmer erstattet zu bekommen.

Mein kennt es doch aus dem täglichen Leben: Der Zug ist voll, man steht draußen, Türe zu und der Zug ist weg. Dann bleibt nur das Hotel, auf eigene Kosten, denn der Zug fuhr ja planmäßig ab. Ist er mir subjektiv zu voll, ist das natürlich mein Problem; wie auch im vorangegangen Satz beschrieben.


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