Wegevorschrift verstehen (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Sonntag, 07.01.2024, 13:40 (vor 339 Tagen) @ HalloWelt

Es wurde ja schon viel richtiges geschrieben. Die Wegeangabe ist eigentlich da, wo Zugbindung besteht überflüssig, weil bei aufgehobener Zugbindung nicht relevant. Im NV-Abschnitt ist die Angabe aber relevant.

Dass das Ende der Zugbindung nicht im Abschnitt Fahrkarte ersichtlich ist, finde ich auch seltsam. Im alten Buchungssystem hätte das bedeutet, dass das Zub bei der Kontrolle eines rein als Handyticket vorgezeigten Tickets sich manuell die Verbindungsansicht in der App zeigen lassen müsste um zu kontrollieren, wie weit die Zugbindung besteht. Mir wurde aber erklärt im neuen Buchungssystem wird der "Fahrplan" mit dem Azteccode auch ausgelesen und die Zugbindung kann dann kontrolliert werden. Ich vermute man, wenn man nach Ende der Zugbindung im Fernzug kontrolliert werden würde, erscheint irgend ein Hinweis. (Man kann ja z.B. Köln - Nürnberg auch so buchen, dass im Abschnitt Würzburg - Nürnberg der NV genutzt wird, manchmal günstiger, das wäre ansonsten ja nicht mehr kontrollierbar).

Beachte dass die Wegevorschrift mit / grundsätzlich einen Raum aufspannt, d.h. nicht nur die beiden angegebenen Strecken sind erlaubt sondern auch dazwischen liegende.

Gießen*(LAUT*FD/F*HU)*WUE

...erlaubt (Zugbindung mal außen vor gelassen) meiner Meinung nach nicht nur den Weg Gießen-Lauterbach-Fulda-Würzburg und Gießen-(Bad Vilbel)-Frankfurt-Hanau-Aschaffenburg-Würzburg, sondern auch die Fahrt über Stockau-Gelnhausen-Hanau oder Nidderau-Hanau.

hatte ich Nürnberg-Nordost angegeben. Ich hätte nun ein *NV am Ende erwartet. Bezieht sich Fürth/Stein*Ansbach noch auf die Anfahrt nach Nürnberg Hbf? Dann sollte aber Ansbach vor Stein kommen. Und dem Ticket wäre nicht ersichtlich, dass ich noch weiterfahren darf?

Steinach wurde ja bereits korrigiert. Dass in deinem Fall nur Nürnberg als Ziel drin steht, liegt daran, dass für die Fahrkarte noch die tarifliche Gleichstellung gilt. Das gab es für Sparpreise nur bis zum Fahrplanwechsel. Du darfst damit theoretisch zu jedem gleichgestelltem Bahnhof in Nürnberg fahre, Nordost mittels U-Bahn gehört dazu, gesondert ersichtlich ist das nicht.

Da du für die Fahrt ab Großen Buseck bereits den DTV-Zuschlag gezahlt hast, zukünftig einfach nach Gräfenberg buchen, dann ist die Fahrt bis Nordost für dich gratis.


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