Erstattung Brüssel-Aachen - deshalb! (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Mittwoch, 02.08.2023, 12:43 (vor 1046 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 02.08.2023, 12:44

Auch wenn es meine volle Zustimmung findet, dass bei diesem Desaster alles erstattet wird, frage ich mich, auf welcher Grundlage eigentlich die Inlandsfahrkarte erstattet wird?
Generell fällt das ja unter eine Ersatzbeförderung

Eine Ersatzbeförderung ist es auch, wenn Du mit einem Nahverkehrsfahrschein im Verspätungsfall mit dem ICE weiterfährst.

und die gibt es ja lt. FGR nur bei Ausfall der letzten Verbindung des Tages oder bei planmäßiger Ankunft zwischen 23 und 24 Uhr (dann aber nur für den letzten Abschnitt und nicht mittendrinn), nicht wahr?

Für alternative Verkehrsmittel (Taxi, Mietwagen etc.) ja, nicht aber für andere Züge.

Beachte Artikel 20 Absatz 3 (Pflicht zur Organisation eines alternativen Verkehrsdienstes), sowie ab 60min. Verspätung Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben b und c (Weiterreise unter vergleichbaren Bedingungen bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts) und Artikel 18 Absatz 3 VO (EG) 2021/782:

Unbeschadet des Absatzes 2 kann das Eisenbahnunternehmen sich auf Anfrage des Fahrgasts damit einverstanden erklären, dass der Fahrgast Verträge mit anderen Anbietern von Verkehrsdiensten schließt, die es ihm ermöglichen, den Zielort unter vergleichbaren Bedingungen zu erreichen; in diesem Fall erstatten das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast die ihm entstandenen Kosten.
Wenn dem Fahrgast die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit des verspäteten oder ausgefallenen Verkehrsdienstes oder des verpassten Anschlusses mitgeteilt werden, ist der Fahrgast berechtigt, einen solchen Vertrag mit anderen Anbietern öffentlicher Verkehrsdienste mit der Eisenbahn, dem Reisebus oder dem Bus zu schließen. Das Eisenbahnunternehmen erstattet dem Fahrgast die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten.

Flixtrain muss demgemäß auch ICE-Fahrkarten erstatten, wenn eine 60min. Ankunftsverspätung zu erwarten ist.
In unserem Fall wäre der DB-Fahrschein auf der Ersatzverbindung allerdings anerkannt worden.

Den Thalys hätte man dir übrigens noch weniger erstattet, weil ja reservierungspflichtig und da ist das SC-FGR extrem streng, wie leider lernen durfte.

Weiterreise mit reservierungspflichtigen Züge ist keine Weiterreise unter vergleichbaren Bedingungen.


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