Keine Böse Falle beim Ticketkauf im Zug (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Donnerstag, 11.08.2022, 18:44 (vor 596 Tagen) @ chriL999

Diese Möglichkeit besteht nicht bei Fahrten, für die zwischen dem Einstiegsbahnhof und dem nächsten Haltebahnhof eine fahrplanmäßige Fahrtzeit von weniger als 10 Minuten vorgesehen ist."


Ich hatte diesen Fall schon mit meinem Anwalt (bei Gelegenheit) durchgesprochen und er konnte mir versichern, dass diese Klausel für den Kunden keine rechtliche Relevanz hat.
Begründung von ihm war, dass sie zu sehr in den Bedingungen versteckt ist und ein normaler Fahrgast dies nicht wissen und auch nicht erwarten kann.

Also vor Gericht kommt die Bahn (aus seiner Sicht) damit sicher nicht durch.

Vor Gericht käme die Bahn mit fast nichts durch, was sie so täglich fabriziert.
Es klagt aber keiner wegen 100 Euro.

Von daher ist die Frage, ob man vor Gericht Recht bekäme für die meisten nicht relevant.

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