Böse Falle beim Ticketkauf im Zug? (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 09.08.2022, 01:14 (vor 416 Tagen) @ Henrik

Da steht aber „zwischen dem Einstiegsbahnhof und dem nächsten Haltebahnhof“ und nicht etwa „dem Ausstiegsbahnhof“. Das heißt, man darf (theoretisch) nach dem Einstieg in Berlin Hbf auch keine Fahrkarte nach München kaufen, wenn der Zug noch in Südkreuz hält.


das is doch albern - oder wars wirklich nur nen Scherz?

Mike65 hat die Beförderungsbedingungen völlig korrekt zitiert, und an dem daraus gezogenen Schluss ist erst einmal auch nichts auszusetzen.

Da steht auch was von Strecke und nicht Stadt.

"Strecke" wird dort in diesem Zusammenhang nicht erwähnt. Was möchtest du uns sagen?

Bei der Buchung gibts Du dann ja auch nicht Berlin Hbf an, sondern Berlin und so steht es auch auf dem Ticket
und die Buchung klappt auch, nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch.

Letzteres wurde auch vor ein paar Monaten in der (mittlerweile abgeschalteten) DB-Community beschrieben. Dennoch könntest du bei einer Kontrolle unmittelbar nach Abfahrt in Berlin Hbf ein Problem kriegen, wenn du das Ticket bis dahin nicht buchen konntest. (Dass das kaum praktische Relevanz hat, will ich nicht bestreiten.)

Es geht hier um sowas wie die Städte im Ruhrgebiet etc.

Der ICE 547 beispielsweise braucht von Düsseldorf Flughafen bis Duisburg Hbf planmäßig 9 Minuten. Bei Einstieg in Flughafen DUS kann ich also auch praktisch keine Fahrkarte im Zug kaufen, weder nach Duisburg noch nach Essen noch nach Berlin?


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