Der Fall ist bekannt! (Allgemeines Forum)

gnampf, Donnerstag, 07.07.2022, 10:12 (vor 1414 Tagen) @ Bremer

Ich empfehle ein Mahnverfahren gegen das genannte Unternehmen zu stellen, analog zu hier.

Dem die WFB allerdings einfach widersprechen kann, dann hast du die Kosten des Mahverfahrens auch noch am Hals, trotzdem kein Geld bekommen und bist wieder an dem Punkt, an dem due Klage einreichen musst. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie den Widerspruch vergessen und du den Gerichtsvollzieher losschicken kannst dürfte doch sehr überschaubar sein.


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