Westfalenbahn verweigert FGR - was tun? (Allgemeines Forum)

OnkelTom, Donnerstag, 07.07.2022, 03:06 (vor 1415 Tagen)

Liebes Forum,

folgender Fall: geplante Fahrt mit QDL-Ticket mit einem RE der Westfalenbahn, keine Umsteige, ganz simpel A nach B. Der Halt am Zielbahnhof entfällt, was bereits vor Abfahrt feststeht. Ich fahre nicht und beantrage die Erstattung der Fahrkarte gemäß FGR.
Da die Westfalenbahn nicht übers Servicecenter FGR abwickeln lässt, stelle ich meinen Antrag direkt dort. WFB lehnt ab, Begründung: bei Zeitkarten des NV wird pauschal pro Fall entschädigt, keine Entschädigung unter Bagatellgrenze. Ich denke mir, hoppla, falscher Textbaustein, erkläre ganz detailliert den Unterschied zwischen Entschädigung bei Verspätung und Erstattung wegen Nichtantritt, es folgt eine fast identische Antwort mit dem Hinweis auf die Schlichtungsstelle NRW. Diesem folge ich, Schlichtungsstelle reagiert kompetent, erstellt einen Schlichtungsvorschlag, der sich voll mit meiner Auffassung deckt, Ticket sei zu erstatten. WFB lehnt den Schlichtungsvorschlag ab, Begründung erneut: lediglich pauschale Entschädigung bei Zeitkarten des NV, Erstattung ausgeschlossen und als Sahnehaubchen:
"Vom Antragsteller liegt uns kein Nachweis oder eine Bescheinigung vor, dass er mit seinem relationslosen QDL-Ticket den verspäteten Zug nutzen wollte, sich also bereits am Bahnsteig befunden und dann aufgrund der Verspätung seine Reise abgebrochen hat. Verspätungs- und Zugausfallbescheinigungen sind grundsätzlich erforderliche Unterlagen für einen Erstattungs-/Entschädigungsantrag im Rahmen der Fahrgastrechte."

Ich bin offen und dankbar für Vorschläge das weitere Vorgehen betreffend.

Danke und Gruß,
OnkelTom


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