Der Fall ist bekannt! (Allgemeines Forum)

gnampf, Donnerstag, 07.07.2022, 10:19 (vor 1415 Tagen) @ Bremer

"Müssen" nicht, es besteht die Wahrscheinlichkeit das die WFB schon einknickt.

Und dir die Kosten für das Ticket erstatten, aber die Kosten für das Mahnverfahren nicht.

Wenn nicht, muss man das streitige Verfahren eröffnen. In Mahnsachen ist das allerdings keine Klage wie du sagst, sondern eine Anspruchsbegründung.

Egal wie du es nennst, es ist ein Verfahren in dem du ohne Anwalt schonmal deutlich schlechter darstehst als die Gegenseite. Und das weitere Kosten aufwirft.

Des Weiteren kann man diesen Fall bis dahin verfolgen, da man die Kosten, auch für das Mahnverfahren, nachher erstattet bekommt.

Ja, wenn man sich das leisten kann und das Gericht dann der gleichen Auffassung ist klappt das. Erstmal darfst du das Geld auf jeden Fall vorstrecken, und der Ausgang ist bekanntlich immer unbekannt.


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